Alles, was du über das Berichtsheft wissen musst!

Schneller, interaktiver und vor allem digital: Das digitale Berichtsheft bringt Mehrwerte für Ausbilder und Azubis. Seit dem Ausbildungsstart 2021 steht das digitale Berichtsheft IHK-Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung. Aber Achtung: noch nicht in allen Bundesländern kann es genutzt werden. Am besten bei der zuständigen IHK nachfragen.

Mehr Infos zum digitalen Berichtsheft und weitere Erklärungen gibt's im Video

Du oder dein Ausbilder seid noch nicht für das digitale Berichtsheft registriert?

FAQ zum Berichtsheft

Dein Ausbilder muss dir die Gelegenheit geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen.
Ausbildende prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektronisch (z.B. durch Austausch von bestätigenden Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.
Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter oder ähnliches sind dir von deinem Ausbilder kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Während der Ausbildung dokumentierst du in dem Berichtsheft, was du im Betrieb und in der Berufsschule gelernt und gemacht hast. So können du und dein Ausbilder nachvollziehen, ob du auch wirklich alle Inhalte vermittelt bekommen hast, die für die Ausbildung wichtig sind. Ebenfalls sind im Berichtsheft deine Abwesenheiten (wie z.B. Krankheit, Urlaub) zu dokumentieren.

Pflicht zur Führung eines Berichtshefts

Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen, sofern die Ausbildungsordnung dies verlangt. Das Führen des Ausbildungsnachweises dient dem Ziel, Auszubildende und Ausbildende zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung anzuhalten sowie den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie für die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen.
 

Zulassungsvoraussetzung

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung, auch bei vorzeitiger Zulassung. Umschüler u.a. müssen ebenfalls ein Berichtsheft nachweisen. Für Auszubildende gilt, dass Berichtshefte mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung einzureichen sind. Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist das Berichtsheft sowohl mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 in der Mitte der Ausbildung, als auch mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einzureichen. Die entsprechende Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung wird an den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig übersandt.
 
  1. Das Berichtsheft sollte den Umfang eines Schnellhefters oder Heftes nicht überschreiten.
  2. Bitte verwende keine festen Aktenordner und keine Dokumentenhüllen.
  3. Auf jedem Blatt gibst du deinen Namen, das Ausbildungsjahr und den Berichtszeitraum an.
  4. Bitte stelle vor der Abgabe sicher, dass dein Berichtheft täglich, wöchentlich, mindestens aber monatlich in möglichst einfacher Form schriftlich oder elektronisch geführt ist (Umfang: mindestens 1 DIN A4-Seite je Monat). Reiche auch ein elektronisch geführtes Berichtsheft in Papierform ein.
  5. Überprüfe, ob du die gesamte Ausbildungszeit (Zeiten im Betrieb und Zeiten in der Berufsschule) dokumentiert und nachgewiesen hast. Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung sowie die Themen des Berufsschulunterrichts wiedergeben.
  6. Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Stelle sicher, dass Abwesenheiten, wie Urlaub, Krankheit und sonstige Verhinderungsgründe, dokumentiert sind.
  7. Das Anmeldeformular ist durch deinen Ausbilder und durch dich mit Datumsangabe zu unterzeichnen. Damit bestätigst du, dass das Berichtsheft regelmäßig geführt, durchgesehen und abgezeichnet wurde.
  8. Das Berichtsheft ist auch nach Abgabe bis zum Ende der Ausbildung weiterzuführen und dem Prüfungsausschuss auf Verlangen vorzulegen.
  9. Am letzten Tag der Prüfung erhältst du das Berichtsheft vom zuständigen Prüfungsausschuss zurück.
Das Berichtsheft wird in Form von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen geführt und muss täglich oder wöchentlich, mindestens jedoch monatlich geschrieben werden.
Es ist auch während der Berufsschulzeit zu führen.
Das Berichtsheft kann auch in elektronischer Form geführt werden.
Ausbildende oder Ausbilderinnen/ Ausbilder prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektronisch (z.B. durch Austausch von bestätigenden Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss dir die Gelegenheit geben, die Berichtshefte in Form eines Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweises während der Ausbildungszeit zu führen.

Die Berichtshefte / Ausbildungsnachweise sind mit dem Antrag auf Zulassung (Anmeldung) einzureichen.
Handelt es sich um eine gestreckte Abschlussprüfung – mit Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 – ist das Berichtsheft mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 1 und mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 einzureichen.
Die Formulare zur Anmeldung zur Abschlussprüfung werden den Ausbildungsbetrieben rechtzeitig vor Anmeldeschluss automatisch zugeschickt.
Der Ausbildungsnachweis wird mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Handelskammer eingereicht.
Die Berichtshefte / Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweise müssen nach der Abgabe bei der Handelskammer bis zum Ende der Berufsausbildung weitergeführt werden.

Du bekommst das Berichtsheft nach der Prüfung wieder zurück.