Alles, was du über das Berichtsheft wissen musst!
Schneller, interaktiver und vor allem digital: Das digitale Berichtsheft bringt Mehrwerte für Ausbilder und Azubis. Seit dem Ausbildungsstart 2021 steht das digitale Berichtsheft IHK-Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung. Aber Achtung: noch nicht in allen Bundesländern kann es genutzt werden. Am besten bei der zuständigen IHK nachfragen.
Mehr Infos zum digitalen Berichtsheft und weitere Erklärungen gibt's im Video
Du oder dein Ausbilder seid noch nicht für das digitale Berichtsheft registriert?
FAQ zum Berichtsheft
Während der Ausbildung dokumentierst du in dem Berichtsheft, was du im Betrieb und in der Berufsschule gelernt und gemacht hast. So können du und dein Ausbilder nachvollziehen, ob du auch wirklich alle Inhalte vermittelt bekommen hast, die für die Ausbildung wichtig sind. Ebenfalls sind im Berichtsheft deine Abwesenheiten (wie z.B. Krankheit, Urlaub) zu dokumentieren.
Pflicht zur Führung eines Berichtshefts
Zulassungsvoraussetzung
- Das Berichtsheft sollte den Umfang eines Schnellhefters oder Heftes nicht überschreiten.
- Bitte verwende keine festen Aktenordner und keine Dokumentenhüllen.
- Auf jedem Blatt gibst du deinen Namen, das Ausbildungsjahr und den Berichtszeitraum an.
- Bitte stelle vor der Abgabe sicher, dass dein Berichtheft täglich, wöchentlich, mindestens aber monatlich in möglichst einfacher Form schriftlich oder elektronisch geführt ist (Umfang: mindestens 1 DIN A4-Seite je Monat). Reiche auch ein elektronisch geführtes Berichtsheft in Papierform ein.
- Überprüfe, ob du die gesamte Ausbildungszeit (Zeiten im Betrieb und Zeiten in der Berufsschule) dokumentiert und nachgewiesen hast. Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung sowie die Themen des Berufsschulunterrichts wiedergeben.
- Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Stelle sicher, dass Abwesenheiten, wie Urlaub, Krankheit und sonstige Verhinderungsgründe, dokumentiert sind.
- Das Anmeldeformular ist durch deinen Ausbilder und durch dich mit Datumsangabe zu unterzeichnen. Damit bestätigst du, dass das Berichtsheft regelmäßig geführt, durchgesehen und abgezeichnet wurde.
- Das Berichtsheft ist auch nach Abgabe bis zum Ende der Ausbildung weiterzuführen und dem Prüfungsausschuss auf Verlangen vorzulegen.
- Am letzten Tag der Prüfung erhältst du das Berichtsheft vom zuständigen Prüfungsausschuss zurück.
Der Ausbildungsbetrieb muss dir die Gelegenheit geben, die Berichtshefte in Form eines Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweises während der Ausbildungszeit zu führen.
Du bekommst das Berichtsheft nach der Prüfung wieder zurück.